Immobilienkauf richtig gemacht

Warum eine Investition in Immobilien an der Costa Blanca eine gute Gelegenheit ist.

Wir empfehlen allen Käufern unbedingt, einen Abogado, einen spanischen Rechtsanwalt und Mitglied der spanischen Anwaltskammer, das Colegio de Abogados, zu beauftragen.

Der Abogado kümmert sich um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beförderung, einschließlich der Überprüfung, ob alle gesetzlichen Unterlagen und die erforderlichen Bescheinigungen vorhanden und in Ordnung sind und ob der Titel frei von Schulden oder Belastungen ist.
Der Abogado wird auch sicherstellen, dass die aktuellen Versorgungskonten für Wasser, Strom usw. sowie die jährlichen IBI-Gebühren (jährliche Grundsteuer) und Basura-Gebühren (jährliche Abfallsteuer) und gegebenenfalls die Gemeinschaftsgebühren bisher alle bezahlt werden und gegebenenfalls einen Betrag zur Deckung dieser Eventualitäten einbehalten.
Als Käufer einer spanischen Immobilie benötigen Sie eine NIE-Nummer, eine Steueridentifikationsnummer und diese wird von Ihrem Abogado organisiert.
Mit Hilfe Ihres Abogados wird der Kauf abgeschlossen und der Grundbesitz wird auf Ihren Namen im Grundbuch eingetragen. Der Abogado sorgt für die Übertragung der Versorgungsverträge auf Ihren Namen, den Vertrag mit der Gasgesellschaft und bei Bedarf einen Telefonanschluss.


Verfahren

  1. Reservierungsvertrag, der vom Verkäufer und Käufer mit seinen individuellen Daten und den Details der Immobilie erstellt und unterzeichnet wurde. In der Vereinbarung sind der vereinbarte Kaufpreis, besondere Einschlüsse und der vereinbarte Fertigstellungstermin angegeben. Zu diesem Zeitpunkt zahlt der Käufer eine kleine Anzahlung (zwischen 3000 und 5000 Euro), auf die sich der Verkäufer verpflichtet, die Immobilie vom Markt zu nehmen.
  2. In der Regel wird innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrages von den Käufern Abogado ein Privater Kaufvertrag erstellt, der den Kaufpreis und etwaige diesbezügliche Bedingungen für die Übertragung der Immobilie sowie den vereinbarten Fertigstellungstermin enthält. Dieser Vertrag enthält eine Klausel, die den Verkäufer verpflichtet, dem Käufer nach Erhalt der Restzahlung eine öffentliche Urkunde („Escritura Publica de Compraventa“) zu übermitteln.
  3. Der Private Kaufvertrag wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterzeichnet, und zu diesem Zeitpunkt zahlt der Käufer dem Verkäufer eine nicht rückerstattbare Anzahlung von 10% (abzüglich der anfänglichen Reservierungskaution). In einigen Fällen werden der Reservierungsvertrag und der private Kaufvertrag als ein einziges Dokument erstellt.
  4. Zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt geht das Abschlussgeschäft in die öffentliche Urkunde über, so genannt, weil es vor einem öffentlichen Notar vorbereitet und unterzeichnet werden muss, der die Identität und Unterschriften der beteiligten Parteien bestätigt. Der öffentliche Notar ist ein staatlich bestellter unabhängiger Rechtsanwalt, der die Rechtmäßigkeit des Vertrages und aller Nebenunterlagen und Eigentumsurkunden prüft, bevor er sich mit den Verwaltungsfragen befasst.
  5. Nach der Unterzeichnung der Urkunde und der abschließenden Zahlung des Kaufpreises sowie aller fälligen Gebühren und Steuern wird dem Käufer eine einfache Kopie („Copia Simple“) ausgehändigt, wobei das Originaldokument an das Grundbuchamt des Bezirks, in dem sich die Immobilie befindet, zur Einschreibung im Namen der neuen Eigentümer weitergeleitet wird. Nach der Eintragung geht die Urkunde in das Eigentum des Käufers über.
  6. Neubauprojekte können in Form eines ersten und separaten Kaufs des Grundstücks, das mit einem separaten Bauvertrag verbunden ist, oder als Komplettpaket aus Grundstück und Bauarbeiten erfolgen, mit Zahlungen in Etappen während der Arbeiten, die alle mit der Unterzeichnung der Escritura und den zuvor beschriebenen rechtlichen Verfahren abgeschlossen werden.

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